Fahrzeughalter

Faire Schadenabwicklung nach Ihrem Unfall

Grundsätzlich müssen wir immer in zwei unterschiedlichen Kategorien denken:

 

Haftpflichtschadenfall (ein anderer ist Schuld)

 

und

 

Kaskoschadenfall (Sie sind selbst Schuld).



Lassen Sie uns eines vorwegnehmen:

Die direkte Abwicklung mit der Versicherung wäre ein folgenschwerer Fehler.

Hier werden Sie keineswegs neutral und unabhängig beraten.

 

Die Versicherung hat nur ein Ziel: Sparen! Und zwar an Ihren Ansprüchen.

 

Lassen Sie sich das nicht gefallen.

Die Werkstatt bekommt nur nach langem Kampf an einen Großteil ihres Rechnungsbetrages. Gerne wird hier durch Prüfdienstleister der Versicherungen, der Anschein erweckt, dass die Reparaturrechnung viel zu hoch sei und diese angepasst wurde.

Gutachter, die von der Versicherung beauftragt werden, haben nicht das Ziel, fair und vollständig zu kalkulieren, sondern kalkulieren nach den Vorgaben der Versicherung. Eine Überprüfung dieser Kalkulation ist für Sie nicht möglich, oder mit erhebliche Kosten verbunden.



Was muss die Versicherung grundsätzlich bezahlen?

HAFTPFLICHTSCHADEN

  • einen Reparaturbetrieb IHRER Wahl
  • einen freien Sachverständigen (ab ca. 750 Euro Schaden)
  • einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Mietwagen / Nutzungsausfall
  • ggf. merkantile Wertminderung
  • Schmerzensgeld
  • uvm.

KASKOSCHADEN

  • laut Vertragsbedingungen die Reparatur abzüglich Selbstbeteiligung


Im Kaskoschadenfall hilft Ihnen niemand. Warum?

Ganz einfach, weil die Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich sind und im Falle eines Rechtsstreits das Vertragsrecht zugrunde gelegt wird. Hier gilt einzig und allein, was Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben.

 

Wir empfehlen, keine Tarife abzuschließen, in denen Sie an bestimmte Werkstätten gebunden sind. Es lohnt sich, beim Versicherungsvergleich das Kleingedruckte zu lesen.

Gerade beim Kaskoschaden ist es besonders ratsam, vollständig zu kalkulieren, damit wir bereits vor dem Reparaturstart Unklarheiten mit der Versicherung ausräumen können. Rechnungskürzungen sind die Regel und sollten nicht als zu hohe Rechnungsstellung der Reparaturwerkstatt gewertet werden.

 

Damit auch die Werkstatt ihr Geld für die geleistete Arbeit bekommt, machen wir uns stark.


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