Grundsätzlich müssen wir immer in zwei unterschiedlichen Kategorien denken:
Haftpflichtschadenfall (ein anderer ist Schuld)
und
Kaskoschadenfall (Sie sind selbst Schuld).
Lassen Sie uns eines vorwegnehmen:
Hier werden Sie keineswegs neutral und unabhängig beraten.
Die Versicherung hat nur ein Ziel: Sparen! Und zwar an Ihren Ansprüchen.
Lassen Sie sich das nicht gefallen.
Die Werkstatt bekommt nur nach langem Kampf an einen Großteil ihres Rechnungsbetrages. Gerne wird hier durch Prüfdienstleister der Versicherungen, der Anschein erweckt, dass die Reparaturrechnung viel zu hoch sei und diese angepasst wurde.
Gutachter, die von der Versicherung beauftragt werden, haben nicht das Ziel, fair und vollständig zu
kalkulieren, sondern kalkulieren nach den Vorgaben der Versicherung. Eine Überprüfung dieser Kalkulation ist für Sie nicht möglich, oder mit erhebliche Kosten verbunden.
HAFTPFLICHTSCHADEN
KASKOSCHADEN
Ganz einfach, weil die Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich sind und im Falle eines Rechtsstreits das Vertragsrecht zugrunde gelegt wird. Hier gilt einzig und allein, was Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben.
Wir empfehlen, keine Tarife abzuschließen, in denen Sie an bestimmte Werkstätten gebunden sind. Es lohnt sich, beim Versicherungsvergleich das Kleingedruckte zu lesen.
Gerade beim Kaskoschaden ist es besonders ratsam, vollständig zu kalkulieren, damit wir bereits vor dem Reparaturstart Unklarheiten mit der Versicherung ausräumen können. Rechnungskürzungen sind die Regel und sollten nicht als zu hohe Rechnungsstellung der Reparaturwerkstatt gewertet werden.
Damit auch die Werkstatt ihr Geld für die geleistete Arbeit bekommt, machen wir uns stark.